Die Veranstaltungen der Volkshoch schulen stehen jedem offen. Der Besuch
ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Eine Ausnahme bilden die Veranstaltungen mit dem Zusatz „Abendkasse“.
Anmeldung
Die Anmeldung hat vor Veranstaltungs beginn zu erfolgen. Die Kursgebühr
ist mit der Anmeldung fällig (Anmelde- und Zahlungsarten siehe jeweilige Volkshochschule)!
Der Vertrag kommt durch die Annahme seitens der vhs zustande. Die vhs erstellt und versendet keine Anmeldebestätigung. Die vhs nimmt Anmeldungen in der Reihen folge des Eingangs bis zur Höchstbelegungsgrenze der jeweiligen Veranstaltung entgegen.
Die Teilbelegung von mehrteiligen Veranstaltungen ist nicht möglich.
Kürzung/Aufzahlung
Veranstaltungen, die die Mindestteil nehmer zahl nicht erreichen, können bei Aufzahlung auf die reguläre Kursgebühr oder mit Kürzung der Unterrichtstermine stattfinden.
Gebühren bei Sprachkursen
Bei Sprachkursen beträgt die Mindestteil nehmerzahl 6/9; ist die Teilnehmerzahl geringer, kann die vhs vom Vertrag zurücktreten.
In der Regel bietet die vhs alternativ zur Kursabsage eine Kürzung der Kursdauer oder Erhöhung der Gebühr an.
Die Kursteilnehmer/innen entscheiden sich i.d.R. beim ersten Kurstermin für eine der vorstehenden Alternativen.
Rücktritt
1. Die Volkshochschule kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
a) die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist
(siehe auch Kürzung oder Aufzahlung),
b) der/die im vhs-Programm genannte Dozent/in ausfällt,
c) der angekündigte Unterrichtsort nicht mehr zur Verfügung steht.
Rückzahlung volle Kursgebühr
2. Der/die Teilnehmer/in kann vom Vertrag zurücktreten:
a) bei Stellung eines Ersatzteilnehmers:
Rückzahlung der Kursgbühr
b) bei Einzelveranstaltungen:
bis eine Woche vor der Veranstaltung, Rückzahlung der Kursgebühr
c) bei Veranstaltungen mit Abendkasse:
bis Veranstaltungsbeginn, Rückzahlung der Kursgebühr
d) bei Tages-, Wochenend- und Mehr tagesseminaren: bis eine Woche
vor Seminarbeginn, Rückzahlung der Kursgebühr
e) Bei Kursen mit mehr als 6 Terminen: Bei Abmeldung bis 7 Tage vor
Kursbeginn erfolgt volle Rückzahlung. Bei Abmeldung vom 6. bis 1. Tag
vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 8.- Euro erhoben.
Ab Beginn des Kurses bis vor dem 3. Kurstermin wird die anteilige
Kursgebühr erhoben, mindestens jedoch 10,00 Euro. Bei späterer
Abmeldung ist keine Rückzahlung mehr möglich.
f) In Sonderfällen, die den Besuch der Veranstaltung ausschließen
(z.B. Krankheit, Unfall), ist bei Vorlage eines Attestes anteilige
Gebührenerstattung möglich. Diese erfolgt frühestens zum Zeitpunkt
der Benachrichtigung der Geschäftsstelle.
Urheberschutz
Fotografi eren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung
der vhs auf keine Weise vervielfältigt werden. Die in den EDV-Kursen verwendete Software darf nicht kopiert werden.
Haftung
Die Volkshochschulen haften bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Volkshochschulen.
Aufsichtspflicht für Kinder
besteht nur während der Kurszeit.
Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen der Volkshochschulen ergibt sich aus der Kurs beschreibung des aktuellen Programms.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Die Kursleiter/ innen sind zur Änderung der Vertragsbedingungen
und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt.
Ausfall von Kursstunden
Ausgefallene Kursstunden werden nachgeholt.
Studienreisen
Bei mehrtägigen Reisen gelten gesonderte Geschäftsbedingungen.
Ermäßigungen
Ermäßigung (derzeit 25 %) kann bei der Anmeldung auf Antrag mit
entsprechendem Nachweis in folgenden Fällen gewährt werden:
nur bei Kursgebühren über EUR 18,–
nur bei Veranstaltungen, die nicht Zielgruppen (z. B. Kinder, Senioren)
sind. Beachten Sie außerdem den Vermerk „keine Ermäßigung möglich“
bei verschiedenen Veranstaltungen.
Ermäßigungsberechtigt sind
Schüler/Studenten bei Vollzeitunterricht (gültiger Schülerbzw.
Studentenausweis und gegebenenfalls Vollzeitnachweis)
Auszubildende (Ausbildungsvertrag)
Wehrpfl ichge /Zivildienstleistende
Absolvent/innen des FSJ und FÖJ (Ausweis)
Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger
Besitzer des Freizeitpasses des Landkreises München
oder des Münchenpasses
Personen mit Nettoeinkommen bis EUR 972,–,
bei Ehepaaren bis EUR 1.227,–
(pro Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um EUR 256,–);
(Einkommensnachweis nicht älter als 2 Monate und Nachweis
über den Familienstand).
Datenschutz
Wir speichern und verwenden Ihre Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz nur vhs-intern. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Teilnahmebescheinigungen
Wenn mindestens 80 % der Kursstunden besucht wurden, wird auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Steuerliche Vergünstigungen
Das Finanzamt kann vhs-Kurs gebühren als Werbungskosten anerkennen, wenn die Kurse der berufl ichen Weiterbildung dienen.
Die Einzahlungsquittung oder bei Abbuchung der Kontoauszug sind als Nachweis ausreichend.
Ferien
Während der Schulferien fi nden keine Kurse statt (Ausnahmen sind bei der jeweiligen Veranstaltung vermerkt).
Die Geschäftsstellen der Volkshoch schulen sind während der Schulferien geschlossen.
Hausordnung
Die Hausordnung des jeweiligen Unterrichtsortes ist verbindlich.
Zahlreiche vhs-Gesundheitskurse werden in den Bonussystemen der Krankenkassen anerkannt!
Außerhalb unserer Geschäftszeiten steht Ihnen unser Anrufbeantworter rund um die Uhr zur Verfügung. Sprechen Sie bitte Ihr Anliegen auf Band. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.
Volkshochschule Sauerlach
Wissen und mehr
Wir sind für Sie da:
Mo, Di, Mi
Do
10.00-12.00 Uhr
16.00-18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Außerhalb unserer Geschäftszeiten steht Ihnen unser Anrufbeantworter rund um die Uhr zur Verfügung. Sprechen Sie bitte Ihr Anliegen auf Band. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.