Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnahme

Die Veranstaltungen der Volkshochschulen stehen jedem offen. Der Besuch ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich.
Eine Ausnahme bilden die Veranstaltungen mit dem Zusatz „Abendkasse“.


Anmeldung

Die Anmeldung hat vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen. Die Kursgebühr ist
mit der Anmeldung fällig (Anmelde- und Zahlungsarten siehe jeweilige Volkshochschule!

Der Vertrag kommt durch die Annahme seitens der vhs zustande. Die vhs erstellt und versendet keine Anmeldebestätigung. Die vhs nimmt Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs bis zur Höchstbelegungsgrenze der jeweiligen Veranstaltung entgegen. Die Teilbelegung von mehrteiligen Veranstaltungen ist nicht möglich.


Kürzung/Aufzahlung

Veranstaltungen, die die Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen, können
bei entsprechender Aufzahlung auf die
reguläre Kursgebühr oder mit Kürzung
der Unterrichtstermine stattfinden.


Gebühren bei Sprachkursen

Bei Sprachkursen beträgt die Mindestteilnehmerzahl 9; ist die Teilnehmerzahl geringer, kann die vhs vom Vertrag zurücktreten. In der Regel bietet die vhs alternativ zur Kursabsage eine Kürzung der Kursdauer oder Erhöhung der Gebühr an. Die Kursteilnehmer/innen entscheiden sich i.d.R. beim ersten Kurstermin für eine der vorstehenden Alternativen.
Wenn nicht anders angegeben, ist die Maximalteilnehmerzahl 15, bei Konversation 12.


Rücktritt

1. Die Volkshochschule kann vom Vertrag zurücktreten, wenn

a) die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist (siehe auch Kürzung/Aufzahlung),
b) der/die im vhs-Programm genannte Dozent/in ausfällt,
c) der angekündigte Unterrichtsort nicht mehr zur Verfügung steht.

Rückzahlung volle Kursgebühr
2. Der/die Teilnehmer/in kann vom Vertrag zurücktreten:
a) bei Stellung eines Ersatzteilnehmers: Rückzahlung der Kursgebühr
b) bei Einzelveranstaltungen:
bis 1 Woche vor der Veranstaltung, Rückzahlung der Kursgebühr

c) bei Veranstaltungen mit Abendkasse:
bis Veranstaltungsbeginn, Rückzahlung der Kursgebühr
d) bei Tages-, Wochenend- und Mehrtagesseminaren:
bis 1 Woche vor Seminarbeginn, Rückzahlung der Kursgebühr
e) bei Kursen mit mehr als 6 Terminen:
Bei Abmeldung bis 1 Woche vor Kursbeginn erfolgt volle Rückzahlung.

Bei Abmeldung bis spätestens vor dem 3. Kurstermin erfolgt Rückzahlung der anteiligen Kursgebühr; bei späterer Abmeldung ist keine Rückzahlung mehr möglich
f) In Sonderfällen, die den Besuch der Veranstaltung ausschließen (z. B. Krankheit, Unfall), ist bei Vorlage eines Attestes anteilige Gebührenerstattung möglich.
Diese erfolgt frühestens zum Zeitpunkt der Benachrichtigung der Geschäftsstelle.


Urheberschutz

Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der vhs auf keine Weise vervielfältigt werden.

Die in den EDV-Kursen verwendete Software darf nicht kopiert werden.


Haftung

Die Volkshochschulen haften bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Volkshochschulen.

Aufsichtspflicht für Kinder

besteht nur während der Kurszeit.


Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen der Volkshochschulen ergibt sich aus der Kursbeschreibung des aktuellen Programms. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Die Kursleiter/innen sind zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt.


Ausfall von Kursstunden

Ausgefallene Kursstunden werden nachgeholt.


Studienreisen

Bei mehrtägigen Reisen gelten gesonderte Geschäftsbedingungen.


Ermäßigungen

  • Ermäßigung (derzeit 25 %) kann bei der Anmeldung auf Antrag mit entsprechendem Nachweis in folgenden Fällen gewährt werden:
    nur bei Kursgebühren über EUR 18,–
  • nur bei Veranstaltungen, welche nicht für Zielgruppen (z. B. Kinder, Senioren) angeboten sind.

Beachten Sie außerdem den Vermerk „keine Ermäßigung möglich“ bei verschiedenen Veranstaltungen.

Ermäßigungsberechtigt sind:

  • Schüler/Studenten bei Vollzeitunterricht (gültiger Schüler- bzw. Studentenausweis und gegebenenfalls Vollzeitnachweis)
  • Auszubildende (Ausbildungsvertrag)
  • Wehrpflichtige/Zivildienstleistende/Absolvent/innen des FSJ und FÖJ (Ausweis)
  • Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger
  • Besitzer des Freizeitpasses des Landkreises München oder des Münchenpasses
  • Personen mit einem Nettoeinkommen bis EUR 972,–, bei Ehepaaren bis EUR 1.227,–
    (pro Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um EUR 256,–);
    (Einkommensnachweis nicht älter als 2 Monate und Nachweis über
    den Familienstand).


Datenschutz

Wir speichern und verwenden Ihre Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz nur vhs-intern. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.


Teilnahmebescheinigungen

Wenn mindestens 80 % der Kursstunden besucht wurden, wird auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.


Steuerliche Vergünstigungen

Das Finanzamt kann vhs-Kursgebühren als Werbungskosten anerkennen, wenn die Kurse der beruflichen Weiterbildung dienen. Die Einzahlungsquittung oder bei Abbuchung der Kontoauszug sind als Nachweis ausreichend.


Ferien

Während der Schulferien finden keine Kurse statt (Ausnahmen sind bei der jeweiligen Veranstaltung vermerkt). Die Geschäftsstellen der Volkshochschulen sind während der Schulferien geschlossen.


Hausordnung

Die Hausordnung des jeweiligen Unterrichtsortes ist verbindlich

Fit im und für den Beruf! – Kurse der vhs helfen Ihnen dabei!
Wir sind für Sie da:
Mo, Di, Mi
Do
10.00-12.00 Uhr
16.00-18.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Außerhalb unserer Geschäftszeiten steht Ihnen unser Anrufbeantworter rund um die Uhr zur Verfügung. Sprechen Sie bitte Ihr Anliegen auf Band. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.
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